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Erbschaftsteuer in Spanien für Nichtresidenten

Erbschaftsteuer in Spanien für Nichtresidenten

Wenn Sie außerhalb Spaniens leben und ein Haus in Marbella geerbt haben, möchten Sie wahrscheinlich zuerst wissen, wie viel Steuer anfällt. Andalusische Vergünstigungen können die Erbschaftsteuer für nahe Angehörige stark senken, je nach Erwerb sogar auf null. Formulare und Fristen gelten jedoch auch dann, wenn keine Zahlung entsteht.

Erbschaftsteuer für Nichtresidenten

Jeder Erbe versteuert das, was er selbst erhält. Nichtresidenten unterliegen in Spanien für hier belegene oder ausübbare Vermögenswerte und Rechte der Erbschaftsteuer, etwa für eine Immobilie, ein spanisches Bankkonto oder ein Auto.

Wer im Ausland wohnt, reicht die Steuererklärung bei der spanischen Steuerbehörde über deren nationale Steuerverwaltungsstelle mit dem Formular 650 ein. Die staatliche Stelle verwaltet den Vorgang; der Erbe kann aber die nach den gesetzlichen Anknüpfungsregeln einschlägigen Vorschriften einer autonomen Gemeinschaft wählen. Deshalb muss vor der Berechnung geklärt werden, welche Region in Betracht kommt.

Was sich für Nichtresidenten geändert hat

2014 beanstandete der Gerichtshof der Europäischen Union die unterschiedliche Behandlung bestimmter grenzüberschreitender Erbfälle in Spanien. Danach wurde die Anwendung regionaler Vorschriften zunächst für Personen mit Wohnsitz in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum geöffnet. Seit 2021 besteht diese Möglichkeit auch für Personen mit Wohnsitz in Drittstaaten.

Heute kann ein nicht in Spanien ansässiger Erbe unabhängig von seinem Wohnsitzland die einschlägigen regionalen Regeln wählen. Das bedeutet keine einheitliche Steuer für alle: maßgeblich bleiben Region, Verwandtschaftsgrad, Wert des Erwerbs und die Umstände des Einzelfalls.

Erbschaftsteuer in Andalusien

Lebte der Verstorbene außerhalb Spaniens, können grundsätzlich die Regeln der autonomen Gemeinschaft gewählt werden, in der sich der größte Wert seines spanischen Vermögens befindet. Lebte er in Spanien, ist normalerweise seine letzte gewöhnliche Wohnsitzregion maßgeblich. Ist die Immobilie in Marbella sein wichtigster spanischer Vermögenswert, kommt meist Andalusien in Betracht.

In Andalusien können Kinder, Enkel, Ehegatten und Eltern der Verwandtschaftsgruppen I und II unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Freibetrag von bis zu einer Million Euro je Erbe und eine Ermäßigung von 99 % auf die verbleibende Steuerschuld erhalten. Geschwister sowie Nichten und Neffen gehören zur Gruppe III: Ihr allgemeiner Freibetrag ist geringer, und die 99-prozentige Ermäßigung steht ihnen nicht allein wegen dieses Verwandtschaftsverhältnisses zu.

Bei Immobilien ist zunächst der Kataster-Referenzwert zum Todestag maßgeblich, sofern einer vorliegt. Erklären die Erben einen höheren Wert, gilt dieser höhere Betrag. Prüfen Sie den Referenzwert und die weiteren Bewertungsregeln, bevor Sie die Steuer berechnen.

Erbschaft eines Ausländers mit Vermögen in Spanien

Wer erbt, ist eine andere Frage als die Besteuerung. Die EU-Erbrechtsverordnung regelt keine Steuern. Grundsätzlich gilt für die Erbfolge das Recht des Staates, in dem der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte; das kann auch ein Staat außerhalb der EU sein. Im Testament kann eine Person stattdessen das Recht ihrer Staatsangehörigkeit wählen.

Welches Erbrecht konkret gilt, klärt der mit dem Fall befasste Notar oder Rechtsberater. Auch wenn ausländisches Recht die Erben bestimmt, müssen in Spanien steuerpflichtige Vermögenswerte hier erklärt werden.

Eine Erbschaft in Spanien abwickeln

Zu den ersten Unterlagen gehört die spanische Bescheinigung über letztwillige Verfügungen. Sie zeigt, ob der Verstorbene vor einem spanischen Notar ein Testament errichtet hat und bei welchem Notar. Beantragt werden kann sie nach Ablauf von 15 Arbeitstagen seit dem Tod. Besteht ein ausländisches Testament oder kein spanisches, sind zusätzlich die entsprechenden erbrechtlichen Unterlagen zu prüfen.

Für die Übernahme einer Immobilie werden die Erbnachweise vorbereitet und normalerweise eine notarielle Urkunde über die Annahme und Aufteilung des Nachlasses errichtet. Ausländische Erben benötigen eine spanische Steueridentifikationsnummer, in der Regel die NIE; sie kann in Spanien oder über ein spanisches Konsulat beantragt werden. Mit den Erbunterlagen und der eingereichten Steuererklärung lässt sich die Eintragung im Grundbuch veranlassen. Sie ist ratsam, um das Eigentum gegenüber Dritten nachzuweisen.

Für das Formular 650 gilt grundsätzlich eine Frist von sechs Monaten ab dem Todestag. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate muss innerhalb der ersten fünf Monate beantragt werden; für die zusätzliche Zeit fallen Zinsen an. Daneben kann bei einer steuerpflichtigen Wertsteigerung städtischen Grund und Bodens die kommunale Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal) anfallen. Die reguläre Frist beträgt bei Erbfällen sechs Monate und kann auf Antrag auf ein Jahr verlängert werden.

In Spanien erben, ohne anzureisen

Sie müssen nicht immer persönlich nach Spanien reisen. Ein Bevollmächtigter kann die Handlungen übernehmen, für die eine wirksame Vollmacht vorliegt. So lässt sich eine Erbschaft aus dem Ausland abwickeln, sofern Unterlagen und Vertretungsbefugnis zum Fall passen.

Wohnen Sie etwa im Vereinigten Königreich, kann eine vor einem britischen Notar unterzeichnete Vollmacht mit Haager Apostille und gegebenenfalls amtlicher Übersetzung ins Spanische in Spanien verwendet werden. Auch ein spanisches Konsulat kann für die Erteilung einer Vollmacht infrage kommen. Wählen Sie den Vertreter sorgfältig und legen Sie ausdrücklich fest, ob er die Immobilie verkaufen darf.

Geerbte Immobilie behalten, vermieten oder verkaufen

Die Entscheidung hängt vor allem davon ab, wie häufig Sie das Haus nutzen. Behalten Sie es als Ferienhaus, entstehen ganzjährig Kosten für die kommunale Grundsteuer (IBI), Gemeinschaft, Versorgungsleistungen und Instandhaltung. Als Nichtresident müssen Sie in der Regel für die Zeiten der eigenen Verfügbarkeit eine fiktive Immobilienrendite mit dem Formular 210 erklären, auch wenn keine Miete eingeht.

Eine Vermietung bringt Einnahmen, erfordert aber die Verwaltung von Mietern aus dem Ausland und die Versteuerung der Mieten in Spanien. Ein Verkauf kann am einfachsten sein, wenn niemand aus der Familie das Haus nutzen möchte. Dafür gelten eigene Steuerregeln für Nichtresidenten.

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Inmolux Group verbindet Immobilienvermittlung, Investmententwicklung und Projektmanagement mit einem Team, das acht Sprachen spricht. Wenn Sie uns mit dem Verkauf beauftragen, prüfen wir Grundbuch, Baurecht, Schulden und mögliche rechtliche Probleme, bevor die Immobilie auf den Markt kommt. Anschließend entwickeln wir einen Preis auf Grundlage einer professionellen Bewertung und vergleichbarer Verkäufe.

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Allgemeine Informationen, geprüft am 8. Oktober 2026. Sie ersetzen keine Rechts- und Steuerberatung für Ihren Einzelfall.

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Häufige Fragen

Erben der Gruppen I und II können einen Freibetrag von bis zu einer Million Euro pro Person und eine Ermäßigung von 99 % auf die verbleibende Steuerschuld erhalten. Je nach Erbwert kann die Steuer null oder gering sein. Geschwister, Nichten und Neffen erhalten nur einen kleineren allgemeinen Freibetrag und nicht diese allgemeine 99-prozentige Ermäßigung.

Bei der spanischen Steuerbehörde über die nationale Steuerverwaltungsstelle mit Formular 650. Obwohl der Staat die Erklärung verwaltet, kann der Erbe nach den gesetzlichen Anknüpfungsregeln regionale Vorschriften wählen. Liegt der wichtigste spanische Vermögenswert in Marbella, sind dies normalerweise die Regeln Andalusiens.

Ja. Sie können einer Vertrauensperson eine ausreichende Vollmacht erteilen. Eine vor einem britischen Notar unterzeichnete Vollmacht kann für die Verwendung in Spanien eine Haager Apostille und eine amtliche Übersetzung benötigen.

Die allgemeine Frist für Erklärung und Zahlung beträgt sechs Monate ab dem Tod. Innerhalb der ersten fünf Monate kann eine Verlängerung um weitere sechs Monate beantragt werden; für die Verlängerung fallen Zinsen an.

Das hängt von der geplanten Nutzung ab. Behalten verursacht laufende Kosten und für Nichtresidenten in der Regel eine Steuer auf die fiktive Immobilienrendite während der eigenen Verfügbarkeit. Vermietung bringt steuerpflichtige Einnahmen und Verwaltungsaufwand. Ein Verkauf kann sinnvoll sein, wenn die Familie das Haus nicht nutzt. Eine professionelle Bewertung hilft beim Vergleich.