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Als Ausländer eine Villa in Marbella kaufen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Als Ausländer eine Villa in Marbella kaufen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Seit Jahrzehnten gehört Marbella zu den begehrtesten Zielen Europas für den Immobilienkauf. Meer, Golf, Sicherheit und ein wirklich internationales Flair ziehen Käufer aus aller Welt an. Die gute Nachricht: Als Ausländer eine Villa in Marbella zu kaufen ist nicht nur möglich, sondern auch recht unkompliziert, wenn man die Schritte kennt. Dieser Leitfaden begleitet Sie durch den gesamten Ablauf – vom ersten Dokument bis zu dem Tag, an dem Sie die Schlüssel erhalten.

1. Darf ein Ausländer in Spanien eine Immobilie kaufen?

Ja, ohne Einschränkungen. Ein Bürger jedes Landes, ob ansässig oder nicht, kann eine Villa zu denselben Bedingungen wie ein Spanier kaufen. Sie benötigen weder eine Aufenthaltsgenehmigung noch die Staatsangehörigkeit. Die einzige zwingende Voraussetzung ist die NIE.

2. Die NIE: Ihr erster und unverzichtbarer Schritt

Die NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist die Ausländer-Identifikationsnummer, ohne die Sie weder beim Notar unterschreiben, noch Steuern zahlen, noch Versorgungsverträge abschließen können. Sie erhalten sie:

  • in Spanien, auf einer Polizeidienststelle (Comisaría) mit dem Formular EX-15;
  • in einem spanischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland;
  • über einen Bevollmächtigten mit Vollmacht – ideal für einen Kauf aus der Ferne.

Die Eröffnung eines spanischen Bankkontos wird ebenfalls dringend empfohlen.

3. Der Kaufprozess Schritt für Schritt

  1. Suche und Auswahl — Budget, Lage und Art der Villa.
  2. Reservierungsvertrag und Anzahlung — nimmt die Immobilie während der Prüfungen vom Markt.
  3. Rechtliche Due Diligence — Prüfung von Eigentum und Schulden. Die wichtigste Phase.
  4. Anzahlungsvertrag (contrato de arras) — in der Regel 10 % des Preises.
  5. Unterzeichnung der Kaufurkunde (escritura) beim Notar — Restzahlung und Schlüsselübergabe.
  6. Eintragung und Steuern innerhalb der gesetzlichen Frist.

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4. Steuern und Kaufnebenkosten

Die Hauptsteuer hängt davon ab, ob es sich um einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie handelt.

Immobilienart Hauptsteuer Zusätzlich
Bestand (Andalusien) ITP 7 % Notar, Register, gestoría
Neubau (vom Bauträger) MwSt. 10 % AJD 1,2 % + Notar, Register

Im Durchschnitt belaufen sich die Nebenkosten auf etwa 10–13 % über dem Preis bei Bestandsimmobilien und auf rund 12–14 % bei Neubauten. Die Bemessungsgrundlage kann auf dem Katasterreferenzwert (Valor de Referencia) beruhen, sofern dieser höher ist.

5. Finanzierung für Nichtansässige

Ausländische Käufer können bei einer spanischen Bank einen Kredit aufnehmen. Nichtansässige werden in der Regel bis zu 60–70 % des Werts finanziert. Die Bank verlangt Einkommensnachweise und Steuererklärungen aus Ihrem Wohnsitzland.

6. Aufenthalt: Das Golden Visa ist abgeschafft

Wichtig zu wissen: Seit dem 3. April 2025 ist das spanische Golden Visa abgeschafft; der Immobilienkauf verleiht kein Aufenthaltsrecht mehr. Es gibt jedoch andere legale Wege: das Visum für digitale Nomaden, das Visum für nicht erwerbstätige Personen sowie Regelungen für Unternehmer und qualifizierte Fachkräfte. Immobilieneigentum stärkt einen Antrag dennoch als Nachweis der Bindung an das Land.

7. Häufige Fehler ausländischer Käufer

  • Kauf ohne unabhängigen Anwalt.
  • Verzicht auf die Prüfung von Schulden und Lasten.
  • Unterschätzung der Kosten über dem Preis.
  • Unkenntnis des Katasterreferenzwerts.

Warum Marbella

Marbella verbindet Prestige, stabile Nachfrage und eine auf internationale Käufer ausgerichtete Infrastruktur: internationale Schulen, Privatkliniken, Golfclubs und ein mildes Klima das ganze Jahr über.

Der Kauf einer Villa in Marbella ist mit der richtigen Begleitung ein klarer und sicherer Prozess. Villen in Marbella ansehen oder entdecken Sie unsere Immobiliendienstleistungen — wir begleiten Sie bei jedem Schritt, in Ihrer Sprache.

Häufige Fragen

Ja, ohne Einschränkungen. Sie benötigen nur eine NIE-Nummer; Aufenthalt und Staatsangehörigkeit sind nicht erforderlich.

Es ist die Ausländer-Identifikationsnummer, zwingend für den Kauf, die Steuerzahlung und Versorgungsverträge.

Nein. Das Golden Visa wurde am 3. April 2025 abgeschafft; der Immobilienkauf verleiht kein Aufenthaltsrecht mehr.

7 % ITP im Bestand oder 10 % MwSt. plus 1,2 % AJD beim Neubau vom Bauträger.

Etwa 10–13 % über dem Preis im Bestand und 12–14 % beim Neubau.

Ja, in der Regel bis zu 60–70 % des Werts, mit Einkommensnachweis.

Ja, ein unabhängiger Anwalt prüft Eigentum und Schulden – die wichtigste Phase des Kaufs.

Ja, über einen Bevollmächtigten mit Vollmacht, einschließlich der Beantragung der NIE.