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Kauf einer Immobilie vom Plan

Kauf einer Immobilie vom Plan

Der Kauf einer Immobilie vom Plan bedeutet, eine Entscheidung über ein Objekt zu treffen, das physisch noch nicht existiert oder sich noch im Bau befindet. Der Käufer kann das fertige Ergebnis nicht beurteilen. Stattdessen muss er das Projekt, die Unterlagen, den Vertrag und die Fähigkeit des Bauträgers prüfen, die vereinbarten Verpflichtungen zu erfüllen.

Diese Form des Erwerbs kann Vorteile bieten, etwa eine größere Auswahl innerhalb des Bauprojekts, über die Bauzeit verteilte Zahlungen oder bestimmte Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung. Keiner dieser Vorteile sollte jedoch als selbstverständlich betrachtet werden. Sie hängen vom Projekt, seinem Entwicklungsstand und den schriftlich festgehaltenen Bedingungen ab.

Kurzantwort: Der Kauf einer Immobilie vom Plan kann sicher sein, wenn vor jeder Zahlung der Bauträger, die rechtliche Situation des Grundstücks, die Genehmigung, der Vertrag, die Baubeschreibung, der Zahlungsplan und die Sicherheiten für die geleisteten Anzahlungen geprüft werden. Eine Bankbürgschaft oder Kautionsversicherung ersetzt diese Prüfungen nicht, bietet jedoch einen wesentlichen Schutz für das während der Bauphase gezahlte Geld.

Der Kauf eines Neubaus und der Kauf vom Plan sind nicht genau dasselbe

Als Neubau gilt eine Immobilie, die bei ihrer erstmaligen Übertragung direkt vom Bauträger erworben wird. Sie kann vollständig fertiggestellt sein, sich noch im Bau befinden oder bereits vor Baubeginn verkauft werden.

Der Kauf vom Plan ist eine besondere Form des Neubauerwerbs: Die Immobilie wird vor ihrer Fertigstellung gekauft. Somit ist jede vom Plan gekaufte Immobilie ein Neubau, aber nicht jeder Neubau wird vom Plan erworben.

Dieser Unterschied ist wichtig. Bei einer fertiggestellten Immobilie lassen sich Grundriss, Aussicht, Lichteinfall, Materialien und Gemeinschaftsbereiche vor Ort prüfen. Beim Kauf vom Plan stützt sich ein großer Teil der Entscheidung auf Pläne, Renderings, technische Spezifikationen und vertragliche Verpflichtungen.

Wann kann eine Immobilie vom Plan die richtige Wahl sein?

Darauf gibt es keine allgemeingültige Antwort. Ein Kauf vom Plan kann sinnvoll sein, wenn der vorgesehene Übergabetermin zu den Plänen des Käufers passt, ausreichend zeitlicher Spielraum besteht und das Bauprojekt seinen Wert auf Aspekte konzentriert, die für die künftige Lebensweise des Käufers tatsächlich wichtig sind.

Besonders interessant kann diese Möglichkeit für Käufer sein, die einen seltenen Immobilientyp suchen, zwischen verschiedenen Ausrichtungen oder Etagen wählen möchten, bestimmte Individualisierungsmöglichkeiten schätzen oder einen Zweitwohnsitz in Marbella und an der Costa del Sol frühzeitig planen wollen.

Sie kann jedoch auch ungeeignet sein. Ein Käufer, der die Immobilie zu einem unverrückbaren Termin beziehen muss, jede Ausführung persönlich prüfen möchte oder vollständige Gewissheit über das fertiggestellte Umfeld benötigt, findet möglicherweise in einer bereits gebauten Immobilie die passendere Lösung.

Die richtige Frage lautet nicht, ob der Kauf vom Plan besser ist als der Kauf einer fertiggestellten Immobilie. Entscheidend ist, welche Unsicherheiten der Käufer akzeptiert und was er dafür erhält.

Bevor Sie nach Bauprojekten suchen, definieren Sie die Entscheidung, die Sie treffen müssen

Die üblichen Filter – Preis, Fläche, Anzahl der Schlafzimmer oder Pool – reichen zur Beurteilung eines Bauprojekts nicht aus. Vor dem Vergleich verschiedener Projekte sollte Folgendes festgelegt werden:

  • Der hauptsächliche Nutzungszweck der Immobilie: Hauptwohnsitz, Zweitwohnsitz, künftiger Umzug oder Investition.
  • Der Zeitpunkt, ab dem sie verfügbar sein muss.
  • Die Punkte, die nicht verhandelbar sind.
  • Die Kompromisse, die akzeptiert werden können.
  • Das Kapital, das während der Bauphase verfügbar bleiben muss.
  • Die Toleranz gegenüber möglichen Änderungen des Zeitplans.
  • Der Umfang an Instandhaltung und Gemeinschaftsleistungen, den der Käufer übernehmen möchte.

Zwei Bauprojekte mit ähnlichem Budget können völlig unterschiedliche Lebensweisen ermöglichen. Bei einem kann die Investition vor allem in Privatsphäre und Wohnfläche fließen, bei einem anderen in Gemeinschaftsleistungen, Aussicht oder Strandnähe. Die Immobilie mit den meisten Ausstattungsmerkmalen ist nicht zwangsläufig diejenige, die die Prioritäten des Käufers am besten schützt.

Was vor der Reservierung einer Immobilie vom Plan geprüft werden sollte

1. Wer der Bauträger ist

Die Identität der Projektgesellschaft, ihre Eintragung im spanischen Handelsregister und die Vertretungsbefugnis der Person, die in ihrem Namen unterzeichnet, müssen geprüft werden. Ebenso empfiehlt es sich, die Erfahrung des Bauträgers, bereits fertiggestellte Projekte sowie die beteiligten Bauunternehmen, Architekten und sonstigen relevanten Akteure zu untersuchen.

Eine bekannte Marke kann eine hilfreiche Orientierung bieten, ersetzt jedoch nicht die Prüfung der Unterlagen des konkreten Bauprojekts.

2. Die rechtliche Situation des Grundstücks

Vor jeder Zahlung sollte im Grundbuch geprüft werden, wer Eigentümer des Grundstücks ist, in welcher rechtlichen Beziehung der Bauträger dazu steht und ob Hypotheken, Pfändungen, Dienstbarkeiten oder andere Belastungen bestehen.

Der einfache Grundbuchauszug, die sogenannte nota simple, gibt Auskunft über den eingetragenen Eigentümer, die Beschreibung und bestehende Belastungen. Das Spanische Kollegium der Grundbuch- und Handelsregisterführer empfiehlt, diese Informationen einzuholen, bevor Geld gezahlt oder ein Vertrag unterzeichnet wird.

3. Die Baugenehmigung und das genehmigte Projekt

Ein Rendering zeigt eine visuelle Absicht; es beweist für sich allein nicht, dass das Bauvorhaben in dieser Form genehmigt wurde. Es sollte geprüft werden, ob bei der Gemeinde ein Basisprojekt eingereicht wurde, da dies belegt, dass sich das Projekt in der Entwicklungsphase befindet. Außerdem wäre es ratsam, dass für das Projekt bereits eine Baugenehmigung vorliegt, da die Immobilie innerhalb eines Zeitraums von 24 bis 30 Monaten übergeben werden könnte.

Ebenso wichtig ist es, den tatsächlichen Entwicklungsstand zu kennen. Ein noch nicht begonnenes Projekt ist anders zu bewerten als ein bereits weit fortgeschrittener Bau, auch wenn beide Immobilien als Kauf vom Plan vermarktet werden.

4. Die Pläne und die Baubeschreibung

Aus den Plänen sollten die Immobilie, ihre Ausrichtung, Flächen, Raumaufteilung, Terrassen, der Stellplatz, der Abstellraum und ihr Anteil an den Gemeinschaftsflächen eindeutig hervorgehen. Dabei sollte zwischen Nutzfläche, bebauter Fläche und bebauter Fläche einschließlich des anteiligen Gemeinschaftseigentums unterschieden werden.

Die Baubeschreibung sollte hinreichend konkret sein. In frühen Projektphasen sind Verweise auf eine bestimmte Marke oder ein gleichwertiges Produkt zulässig, wobei davon ausgegangen wird, dass diese Marken nach Einreichung der Ausführungsplanung konkretisiert werden.

Auch Aspekte, die in Renderings häufig nicht dargestellt werden, sollten geprüft werden: Schallschutz, Klimatisierung, Belüftung, Stauraum, Beleuchtung, Barrierefreiheit, technische Anlagen, Instandhaltung und Betrieb der Gemeinschaftsbereiche.

5. Die Verkaufs- und Werbeinformationen

Broschüren, Pläne, E-Mails, Renderings und Verkaufsunterlagen sollten aufbewahrt werden. Das spanische Königliche Dekret 515/1989 legt fest, dass Angaben, Merkmale und Bedingungen aus Angebot, Vermarktung und Werbung für Wohnimmobilien verbindlich sein können, auch wenn sie nicht ausdrücklich im Vertrag aufgeführt sind.

Den besten Schutz bietet dennoch die Aufnahme aller für die Entscheidung maßgeblichen Merkmale in den Vertrag und seine Anlagen.

Was im Vertrag enthalten sein sollte

Der privatschriftliche Kaufvertrag sollte vor der Unterzeichnung geprüft werden, vorzugsweise durch einen unabhängigen Rechtsanwalt, der ausschließlich die Interessen des Käufers vertritt. Mindestens folgende Punkte müssen eindeutig bestimmt sein:

  • Die Immobilie, ihre Nebenflächen und ihre Lage innerhalb des Bauprojekts.
  • Die in den Vertrag aufgenommenen Pläne und die Baubeschreibung.
  • Der Preis, die Steuern und sämtliche zusätzlichen Kosten.
  • Der Zahlungsplan und die Zahlungsmittel.
  • Der Übergabetermin oder Übergabezeitraum.
  • Die Folgen einer Verzögerung oder Vertragsverletzung.
  • Die Bedingungen für Änderungen am Projekt, an der Raumaufteilung oder an den Materialien.
  • Die Behandlung von Individualisierungsoptionen.
  • Die Voraussetzungen für eine Vertragsauflösung.
  • Die Absicherung der Anzahlungen und das Konto, auf das sie einzuzahlen sind.

Mögliche Fristverlängerungen sollten nicht unbestimmt formuliert sein. Der Käufer muss verstehen, welche Umstände den Zeitplan verändern können, wie ihm dies mitgeteilt wird und welche Rechte er hat, wenn die Immobilie nicht wie vereinbart übergeben wird.

Auch vom Käufer gewünschte Änderungen müssen dokumentiert werden. Ihre Beschreibung, ihr Preis und ihre Auswirkungen auf den Übergabetermin sollten schriftlich festgehalten werden.

Bankbürgschaft beim Kauf einer Immobilie vom Plan: Was sie schützt

Der Begriff „Bankbürgschaft“ wird häufig verwendet, der gesetzliche Schutz kann jedoch auch über eine Kautionsversicherung erfolgen. In beiden Fällen soll die Rückzahlung der geleisteten Anzahlungen gewährleistet werden, wenn der Bau nicht beginnt oder nicht innerhalb der vereinbarten Frist ordnungsgemäß abgeschlossen wird.

Das spanische Bauordnungsgesetz verpflichtet den Bauträger ab Erteilung der Baugenehmigung, die geleisteten Anzahlungen durch eine gesamtschuldnerische Bürgschaft eines zugelassenen Kreditinstituts oder eine Kautionsversicherung bei einem zugelassenen Versicherer abzusichern.

Die Sicherheit muss Folgendes abdecken:

  • Die vom Käufer geleisteten Anzahlungen.
  • Die auf diese Beträge anfallenden Steuern.
  • Die gesetzlichen Zinsen vom Zeitpunkt der Anzahlung bis zum vorgesehenen Übergabetermin.

Die Anzahlungen müssen außerdem auf ein Sonderkonto eingezahlt werden, das von den übrigen Mitteln des Bauträgers getrennt ist und ausschließlich für die durch den Wohnungsbau entstehenden Kosten verwendet wird.

Bei Unterzeichnung des Vertrags muss der Bauträger den Nachweis über die individuelle Absicherung aushändigen. Ein allgemeiner Hinweis darauf, dass für das Bauprojekt eine Bürgschaftslinie besteht, reicht nicht aus.

Was bei der Bankbürgschaft oder Kautionsversicherung geprüft werden sollte

  • Die Identität des Käufers oder der Käufer.
  • Die betreffende Immobilie und das zugehörige Bauprojekt.
  • Das bürgende Kreditinstitut oder Versicherungsunternehmen.
  • Der abgesicherte Betrag.
  • Die Einbeziehung von Steuern und gesetzlichen Zinsen.
  • Der Bezug zum Kaufvertrag.
  • Der vorgesehene Übergabetermin und die Gültigkeitsdauer der Sicherheit.
  • Das Verfahren im Fall einer Vertragsverletzung.

Jede Zahlung sollte dokumentiert und ihre Absicherung überprüft werden. Werden später weitere Beträge gezahlt, darf die Bürgschaft nicht als Dokument behandelt werden, das nur einmal geprüft werden muss.

Die Bank von Spanien bestätigt, dass die Sicherheit für den Gesamtbetrag aller Anzahlungen einschließlich Steuern und der entsprechenden gesetzlichen Zinsen in Kraft bleiben muss.

Was geschieht, wenn die Immobilie nicht übergeben wird?

Beginnt der Bau nicht oder wird die Immobilie nicht innerhalb der vereinbarten Frist übergeben, kann der Käufer je nach Umständen und Vertragsinhalt vom Kaufvertrag zurücktreten und die Rückzahlung der geleisteten Beträge, Steuern und Zinsen verlangen oder dem Bauträger durch eine Zusatzklausel mit neuem Termin eine Fristverlängerung gewähren.

Um Ansprüche gegenüber dem Bürgen geltend zu machen, muss der Käufer den Bauträger normalerweise zunächst formell und nachweisbar zur Rückzahlung auffordern. Erstattet dieser die Beträge nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von dreißig Tagen, kann die bürgende Stelle in Anspruch genommen werden. Ist eine vorherige Aufforderung an den Bauträger nicht möglich, erlaubt das Gesetz eine direkte Inanspruchnahme des Bürgen.

Nicht jede Verzögerung sollte automatisch gleich behandelt werden. Der Vertrag, die Ursache der Verzögerung, die Kommunikation und die Einhaltung der Formvorschriften sollten von einem Fachmann geprüft werden.

Es gibt keinen allgemeingültigen Zahlungsplan

Häufig finden sich Beispiele, bei denen ein Prozentsatz bei der Reservierung, ein weiterer während der Bauphase und der Rest bei Unterzeichnung der notariellen Urkunde gezahlt wird. Es gibt jedoch keinen einheitlichen Zahlungsplan, der für alle Bauprojekte gilt.

Die Struktur kann je nach Projekt, Entwicklungsstand, Preis und Geschäftsbedingungen variieren. Entscheidend ist, dass der Käufer von Anfang an weiß:

  • Wie viel zu jedem Zeitpunkt zu zahlen ist.
  • Welche Bedingung die jeweilige Zahlung auslöst.
  • Auf welches Konto das Geld einzuzahlen ist.
  • Welche Sicherheit den jeweiligen Betrag schützt.
  • Was geschieht, wenn das Projekt oder der Käufer nicht fortfahren kann.

Die Reservierungszahlung verdient besondere Aufmerksamkeit. Vor ihrer Leistung sollte geprüft werden, ob sie erstattungsfähig oder nicht erstattungsfähig ist, innerhalb welcher Frist der privatschriftliche Vertrag unterzeichnet werden muss und unter welchen Umständen das Geld zurückverlangt werden kann.

Steuern und das tatsächliche Budget für einen Neubau

Das Budget darf nicht ausschließlich anhand des ausgeschriebenen Preises berechnet werden. Die erstmalige Übertragung einer neuen Wohnimmobilie durch den Bauträger unterliegt nach Angaben der spanischen Steuerbehörde grundsätzlich einer Mehrwertsteuer von 10 %.

In Andalusien fällt außerdem die Beurkundungssteuer für dokumentierte Rechtsakte, die sogenannte AJD, an. Der zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels geltende allgemeine Steuersatz beträgt 1,2 %. Für bestimmte Fälle können jedoch abweichende Regelungen gelten, weshalb die Rechtslage vor jeder Transaktion geprüft werden sollte.

Zu diesen Steuern können Notar-, Grundbuch-, Rechtsberatungs-, technische Prüfungs- und Finanzierungskosten hinzukommen. Auch Individualisierungsoptionen können das endgültige Budget und ihre steuerliche Behandlung verändern.

Der Immobiliensteuer-Rechner von Inmolux ermöglicht eine erste Schätzung. Die endgültige Berechnung muss stets an die konkrete Transaktion und die Umstände des Käufers angepasst werden.

Finanzierung: Die künftige Übergabe muss bereits heute geplant werden

Ein gestaffelter Zahlungsplan kann die Organisation des Kapitals erleichtern, garantiert jedoch nicht, dass der Käufer nach Fertigstellung eine Finanzierung erhält. Die Genehmigung einer Hypothek hängt von seiner dann bestehenden finanziellen Situation, der Bewertung der Immobilie und den Kriterien des Kreditinstituts ab.

Bei internationalen Käufern können auch das Wohnsitzland, die Währung, in der das Einkommen erzielt wird, und Wechselkursschwankungen während der Bauphase die Transaktion beeinflussen.

Vor einer verbindlichen Entscheidung sollten daher verschiedene Szenarien vorbereitet werden: Kauf aus Eigenmitteln, Teilfinanzierung, Änderungen der Bewertung oder die Notwendigkeit, mehr Eigenkapital als erwartet einzubringen. Eine Übernahme der Finanzierung des Bauträgers kann geprüft werden, sollte jedoch nicht akzeptiert werden, ohne sie mit anderen Möglichkeiten zu vergleichen.

Was während der Bauphase kontrolliert werden sollte

Die Prüfung endet nicht mit der Vertragsunterzeichnung. Während der Bauphase sollte eine vollständige Akte mit Vertrag, Anlagen, Plänen, Baubeschreibung, Zahlungsnachweisen, Sicherheiten und Korrespondenz geführt werden.

Außerdem empfiehlt es sich:

  • Nachprüfbare Informationen über den Baufortschritt anzufordern.
  • Zu kontrollieren, dass jede Zahlung dem vertraglichen Zahlungsplan entspricht.
  • Jede Änderung an Materialien, Raumaufteilung, Preis oder Frist zu dokumentieren.
  • Die gewählten Individualisierungsoptionen schriftlich bestätigen zu lassen.
  • Die Entwicklung des gesamten Bauprojekts und nicht nur der einzelnen Immobilie zu verfolgen.
  • Die Finanzierung und die für die notarielle Beurkundung erforderlichen Unterlagen frühzeitig vorzubereiten.

Regelmäßige Kommunikation ist hilfreich, muss jedoch durch Unterlagen belegt werden. Mündliche Erklärungen ersetzen keine schriftlichen Vereinbarungen.

Vor Unterzeichnung der notariellen Urkunde und Schlüsselübergabe

Die fertiggestellte Immobilie muss mit dem vertraglich Vereinbarten verglichen werden. Vor der notariellen Beurkundung empfiehlt sich eine technische Inspektion, um mögliche Mängel festzustellen und die Beanstandungen schriftlich festzuhalten.

Die Prüfung sollte die Immobilie, ihre Nebenflächen und die zugänglichen Gemeinschaftselemente umfassen. Je nach Transaktion sollten außerdem folgende Unterlagen und Punkte geprüft werden:

  • Die Bescheinigung über die Fertigstellung der Bauarbeiten.
  • Die Erstbezugsgenehmigung oder ein gleichwertiges Dokument.
  • Der Grundbuchstand und bestehende Belastungen.
  • Der Energieausweis.
  • Die zehnjährige Bauversicherung, sofern sie vorgeschrieben ist.
  • Das Gebäudebuch und die Bedienungsanleitungen der technischen Anlagen.
  • Die Bedingungen für den Anschluss der Versorgungsleistungen.
  • Die Satzung, Leistungen und das Budget der Eigentümergemeinschaft.

Die Erstbezugsgenehmigung oder ein gleichwertiges Dokument sowie die Übergabe der Immobilie sind für das Erlöschen der Sicherheiten für Anzahlungen relevant. Die Bankbürgschaft schützt das während der Bauphase gezahlte Geld; sie darf nicht mit der Haftung für Mängel verwechselt werden, die nach der Übergabe auftreten.

Haftung für Mängel nach der Übergabe

Das spanische Bauordnungsgesetz sieht unterschiedliche Haftungsfristen vor, die ab der förmlichen Abnahme der Bauarbeiten berechnet werden:

  • Ein Jahr für Sachschäden aufgrund von Ausführungsmängeln an Abschluss- oder Endarbeiten.
  • Drei Jahre für Schäden infolge von Mängeln an Bauteilen oder Installationen, welche die Bewohnbarkeit beeinträchtigen.
  • Zehn Jahre für Schäden aufgrund struktureller Mängel, welche die mechanische Festigkeit und Stabilität des Gebäudes gefährden.

Diese Fristen bedeuten nicht, dass jedes Problem automatisch abgedeckt ist. Art und Ursache des Mangels, der Zeitpunkt seines Auftretens und die verantwortliche Partei müssen im Einzelfall geprüft werden. Mängel sollten so früh wie möglich gemeldet und dokumentiert werden.

Was bei einem Bauprojekt in Marbella und an der Costa del Sol besonders zu prüfen ist

In Marbella hängt der Wert eines Bauprojekts nicht allein von der Immobilie ab. Das künftige Umfeld, die Ausrichtung, die Zufahrten, noch ausstehende Bauphasen und das Modell zur Verwaltung der Gemeinschaftsleistungen können das tägliche Wohnerlebnis und die laufenden Kosten erheblich beeinflussen.

Vor einer Entscheidung sollte Folgendes analysiert werden:

  • Was in der Umgebung gebaut werden kann und wie sich dies auf Aussicht oder Privatsphäre auswirken könnte.
  • Die tatsächliche Ausrichtung der Immobilie und ihrer Außenbereiche.
  • Die Zufahrten und die Abhängigkeit vom Auto im Alltag.
  • Welche Gemeinschaftsbereiche in jeder Phase fertiggestellt werden.
  • Wer die Leistungen verwaltet und wie hoch die voraussichtlichen Kosten sind.
  • Die Instandhaltung von Gärten, Pools, Sicherheitsanlagen, Wellnessbereichen und sonstiger Ausstattung.
  • Der Betrieb der Immobilie während längerer Abwesenheiten.
  • Das Verhältnis zwischen Übergabetermin und vorgesehener Nutzung.

Ein Pool, ein Fitnessraum oder ein Sicherheitsdienst kann einen Mehrwert bieten, wenn der Käufer diese Einrichtungen nutzt und ihre Unterhaltskosten akzeptiert. Passen sie nicht zu seiner Lebensweise, können sie zu Flächen und Leistungen werden, für die er zahlt, ohne sie zu genießen.

Warnsignale, bei denen man vor der Unterzeichnung innehalten sollte

  • Druck, eine Reservierung vorzunehmen, ohne ausreichend Zeit zur Prüfung der Unterlagen zu erhalten.
  • Zahlungsaufforderungen auf ein anderes als das im Vertrag genannte Konto.
  • Das Fehlen einer individuellen Sicherheit für die geleisteten Anzahlungen.
  • Unklarheiten hinsichtlich der Genehmigung oder der rechtlichen Situation des Grundstücks.
  • Ein ungenauer Übergabetermin oder unbefristete Verlängerungsklauseln.
  • Eine Baubeschreibung, die auf allgemeinen Formulierungen beruht.
  • Zu weitreichende Befugnisse des Bauträgers zur einseitigen Änderung des Projekts.
  • Zugesagte Leistungen, Aussichten oder Merkmale, die nicht dokumentiert sind.
  • Nicht bereitgestellte oder nicht erläuterte Schätzungen zu Gemeinschafts- oder Instandhaltungskosten.
  • Versprechen garantierter Renditen oder Wertsteigerungen.
  • Widerstand dagegen, dass der Käufer einen unabhängigen Rechtsanwalt hinzuzieht.

Innezuhalten bedeutet nicht zwangsläufig, das Bauprojekt abzulehnen. Es bedeutet, die erforderlichen Informationen einzuholen, bevor eine nur schwer rückgängig zu machende Verpflichtung eingegangen wird.

Eine sinnvollere Methode zum Vergleich von Bauprojekten

Bereich Was zu prüfen ist Zentrale Frage
Persönliche Eignung Nutzung, Lebensstil, Zeitpunkt und Prioritäten Schützt diese Immobilie das, was ich wirklich brauche?
Projekt Genehmigung, Pläne, Baubeschreibung und Phasen Was genau wird gebaut?
Bauträger Identität, Erfahrung und Leistungsfähigkeit Wer übernimmt die Verantwortung?
Vertrag Preis, Frist, Änderungen und Auflösung Was wurde tatsächlich schriftlich zugesichert?
Zahlungen Zeitplan, Konto und Belege Wann und unter welchen Bedingungen wird das Geld gezahlt?
Sicherheiten Individuelle Bankbürgschaft oder Kautionsversicherung Ist die gesamte Anzahlung abgesichert?
Übergabe Unterlagen, Inspektion und Mängel Entspricht das Ergebnis dem vertraglich Vereinbarten?
Gesamtkosten Steuern, Finanzierung und Instandhaltung Wie hoch ist die vollständige finanzielle Verpflichtung?

Mit Sachverstand vom Plan kaufen

Ein guter Kauf vom Plan ist nicht zwangsläufig derjenige, der die meisten Leistungen verspricht, die größte Auswahl an Ausführungen bietet oder mit den attraktivsten Renderings präsentiert wird. Entscheidend ist, dass das Projekt zum Leben des Käufers passt, die Verpflichtungen klar definiert sind und die Unsicherheiten vor der ersten Zahlung erkannt wurden.

Wirklich hochwertig ist nicht nur das, was sichtbar ist. Qualität zeigt sich auch in geprüften Unterlagen, ausgeschlossenen ungeeigneten Optionen, geschützten Zahlungen, der Koordination zwischen den Fachleuten und einer gut vorbereiteten Übergabe.

Bei Inmolux beginnen wir nicht damit, sämtliche verfügbaren Bauprojekte zu versenden. Zunächst verstehen wir den Nutzungszweck, die Prioritäten und die akzeptablen Kompromisse. Anschließend wählen wir die Optionen anhand einer klaren Annahme zur persönlichen Eignung aus. Entdecken Sie unsere Auswahl an Neubau-Immobilien an der Costa del Sol oder erklären Sie uns, welche Entscheidung Sie treffen müssen.

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine rechtliche, steuerliche, finanzielle oder technische Beratung für eine konkrete Transaktion.

Herangezogene offizielle Quellen